Trump Telegramm

Aktueller Themenpunkt zur Trump-Situation und den Folgen für Unternehmen in den USA

MÄRZ 06

2026

New York LLC Transparency Act: Beneficial Ownership Rules for Non-U.S. LLCs Doing Business in New York – What’s Required in 2026

As discussed in our prior Client Alert, New York LLC Transparency Act Effective as of January 1, 2026: What It Really Means for Your Business, the New York LLC Transparency Act (“NYLTA”) took effect on January 1, 2026, requiring certain limited liability companies (“LLCs”) doing business in New York to disclose beneficial ownership information (“BOI”). The NYLTA was enacted as part of a broader movement toward increased transparency around entity ownership. As the law currently stands, the NYLTA applies only to LLCs formed under the laws of a foreign country, which are authorized to do business in New York. It does not impose any BOI reporting obligations on U.S.-formed LLCs, whether formed in New York or another state.

The NYLTA incorporates key definitions and exemptions from the federal Corporate Transparency Act (“Federal CTA”), including the definitions of “reporting company” and “beneficial owner,” as well as the applicable exemption categories. When federal rules changed in March 2025 to exempt U.S. companies from BOI reporting, those same definitions and exemptions carried through to the NYLTA, substantially narrowing its reach. Although New York legislators later attempted to expand the NYLTA to restore its original scope and cover domestic LLCs, that legislation was vetoed by Governor Hochul on December 19, 2025. As a result, the NYLTA continues to track the Federal CTA framework. For now, only non-U.S. LLCs that have formally registered (or are required to register) to do business in New York are subject to New York’s BOI reporting regime.

Reporting Requirements

Beginning January 1, 2026, the NYLTA applies to LLCs that meet both of the following criteria:

  • Non-U.S. LLCs (i.e., entities formed outside the United States under the laws of a foreign country); and
  • Authorized or registered to do business in New York by filing an application for authority with the New York Department of State.

These entities must file with the New York Department of State either: (1) a Beneficial Owner Disclosure Report, identifying individuals who are beneficial owners, defined in parallel with the Federal CTA as individuals who own or control at least 25% of the company or exercise “substantial control” (e.g., managing member, senior officer, or otherwise holds a position of authority); or (2) an Attestation of Exemption Form, if the entity qualifies for one of the exemptions borrowed from the Federal CTA. A full list of the applicable exemptions can be found here: https://dos.ny.gov/beneficial-owner-disclosure-exemptions.

Beneficial Owners

For each beneficial owner, the following information must be reported:

  • Full legal name;
  • Date of birth;
  • Current home or business street address; and
  • A unique identifying number from: (i) an unexpired passport; (ii) an unexpired state driver’s license; or (iii) an unexpired identification card or document issued by a state or local government agency or tribal authority for the purpose of identification of that individual.

Beneficial owners who are U.S. persons (i.e., citizens and residents of the U.S.) are exempt from reporting.

Filing Deadlines

  • Non-U.S. LLCs that submit an application for authority to do business in New York this year must file either a Beneficial Owner Disclosure Statement or, if eligible, an Attestation of Exemption within thirty (30) days of that application.
  • Non-U.S. LLCs that were already authorized to do business by filing an application for authority in New York prior to January 1st of this year will have until December 31, 2026, to comply.

The NYLTA imposes annual reporting obligations, and filings must be updated if previously reported information changes. Failure to comply may result in civil and criminal penalties.

Practical Considerations & Next Steps

Many foreign businesses choose to operate in the U.S. through a U.S. subsidiary or affiliate, or a non-U.S. corporation, rather than directly through a non‑U.S. LLC, thereby avoiding BOI reporting obligations under the NYLTA. Where that structure is not feasible, non‑U.S. entities that could be viewed as LLCs doing business in New York will need to carefully evaluate their NYLTA reporting obligations, as discussed further below.

New or Existing Foreign Companies Doing Business in New York

If you are a foreign business owner interested in establishing business operations in New York (or are already doing business in New York) and want to avoid BOI reporting obligations under the NYLTA, you should consider operating through a U.S. subsidiary or affiliate, such as a New York or Delaware LLC or corporation.

However, if for regulatory, tax, commercial, or other business reasons, you cannot or do not wish to operate through a U.S. subsidiary or affiliate and instead conduct business in New York directly through a non-U.S. entity, then you will need to assess whether the NYLTA’s reporting obligations apply.

A threshold question is whether your non-U.S. entity constitutes an “LLC” for purposes of New York law. To come within the statute, an entity formed outside the U.S. must be properly characterized as an LLC or a functional equivalent, not some other type of foreign entity such as a traditional corporation. New York has not provided a definitive list of foreign LLC equivalents. Because foreign jurisdictions use a wide variety of business forms, this determination requires a fact-specific legal analysis. The analysis can be especially complex where the foreign jurisdiction does not label the entity an “LLC,” or where the entity’s structure or characteristics do not neatly align with U.S. legal concepts of an LLC. We expect that forthcoming guidance from the New York Department of State may help clarify this issue.

Foreign companies considering doing business, or currently doing business, in New York through a non-U.S. entity should consult with SGR to assess whether their particular structure falls within the scope of the NYLTA reporting obligations.

We will continue to monitor additional guidance from the New York Department of State and provide updates as more information becomes available. For questions regarding the NYLTA and its applicability, please contact your SGR attorney or any of the individuals listed below.

*This article was also written by Yumi Qiu, a law clerk in the New York office.

Quelle: New York LLC Transparency Act: Beneficial Ownership Rules for Non-U.S. LLCs Doing Business in New York – What’s Required in 2026

FEBRUAR 20

2026

AKTUELLE ENTSCHEIDUNG GEGEN ZULÄSSIGKEIT DER US ZÖLLE

Das U.S. Verfassungsgericht hat mit einer Mehrheit, bestehend aus drei demokratischen und drei republikanischen Richtern die bisherige Praxis der Regierung, Zölle in großem Umfang auf den IEEPA zu stützen, als Überschreitung der durch das Gesetz verschafften Kompetenz gewertet. Es bleibt abzuwarten, wie mit den Rückerstattungen nun nachträglich als zu Unrecht gezahlten Zöllen von immerhin 170 Mrd. USD umgegangen werden wird. Ebenso ist nicht auszuschließen, dass die Trump-Administration versuchen wird, auf alternative gesetzliche Grundlagen gestützte neue, gegebenenfalls anders strukturierte Zölle einzuführen. Ob dies rückwirkend für die Vergangenheit möglich ist, erscheint zweifelhaft. Wir halten Sie gerne unterrichtet, sobald sich die Umsetzung der Urteilsbegründung abzeichnet und die Administration von Zoll-Rückzahlungsansprüchen geregelt wird.

Ebenfalls wichtig in diesem Zusammenhang: Sollte von Rückzahlungsansprüchen Gebrauch gemacht werden, kann dies in Konstellationen sensibel werden, in denen IEEPA-Zollkosten zuvor ausdrücklich an Kunden weitergegeben wurden. Hier lohnt sich eine frühzeitige Prüfung der Vertrags- und Kommunikationslage, um mögliche Folgefragen oder Streitigkeiten zu vermeiden.

FEBRUAR 09

2026

FEBRUAR 09 | 2026

WAS AUFTRAGNEHMER ÜBER ICE-RAZZIEN UND BAUSTELLENVERZÖGERUNGEN WISSEN SOLLTEN

Für Auftragnehmer, die ohnehin schon mit engen Zeitplänen und geringen Margen zu kämpfen haben, ist eine Durchsetzungsmaßnahme des ICE nicht nur eine rechtliche Angelegenheit, sondern kann ein ganzes Projekt aus der Bahn werfen. Das Bauwesen bleibt ein Hauptziel der ICE. Die Gesetze selbst haben sich zwar nicht geändert, die Prioritäten bei der Durchsetzung jedoch schon. Selbst wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, kann eine Razzia gegen Arbeitnehmer ohne Papiere auf einer gemeinsamen Baustelle dennoch Auswirkungen auf Ihre Belegschaft und Ihren Zeitplan haben.

Georgias E-Verify- und I-9-Anforderungen
Bauunternehmer in Georgia haben zusätzliche Compliance-Verpflichtungen, die nicht ignoriert werden dürfen:

  • E-Verify ist für Arbeitgeber in Georgia mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten vorgeschrieben, einschließlich
    Bauunternehmern und Subunternehmern bei öffentlichen und privaten Projekten.
  • Bauunternehmer bei öffentlichen Bauprojekten müssen E-Verify-Erklärungen einreichen und Compliance-Bestimmungen
    in ihre Verträge aufnehmen.
  • Jeder Mitarbeiter muss über ein ordnungsgemäß ausgefülltes und aufbewahrtes Formular I-9 verfügen, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.
  • Generalunternehmer können haftbar gemacht werden, wenn Subunternehmer die E-Verify-Verpflichtungen des Bundesstaates Georgia nicht erfüllen..

Während einer Baustelleninspektion überprüft die ICE häufig die I-9-Aufzeichnungen und die Teilnahme an E-Verify, daher ist es von entscheidender Bedeutung, genaue und aktuelle Unterlagen zu führen.

Was hat sich geändert?
Eine am 20. Januar 2025 erlassene Durchführungsverordnung mit dem Titel „Schutz des amerikanischen Volkes vor Invasion” hat zu einer verstärkten Durchsetzung der Einwanderungsgesetze geführt. Das Justizministerium ermittelt nun aktiv gegen Arbeitgeber, die wissentlich Arbeitnehmer ohne Papiere beschäftigen, insbesondere wenn diese Mitarbeiter kriminelle Vergangenheit, Verbindungen zu Banden oder Drogenkontakte haben. Auftragnehmer müssen sich bewusst sein: Die ICE hat nicht nur Einzelpersonen im Blick, sondern auch Arbeitgeber.

Verschiedene Arten von Warrants

  • Gerichtliche Durchsuchungsbefehle: Ermöglichen das Betreten von Privatgrundstücken und die Beschlagnahme aufgeführter Gegenstände. Die Einhaltung ist verpflichtend.
  • Gerichtliche Haftbefehle: Ermächtigen Sie die ICE, bestimmte Personen festzunehmen. Arbeitgeber müssen sich daran halten.
  • Verwaltungsbeschlüsse: Durchsuchungen sind nur in öffentlichen Bereichen zulässig; für private Bereiche ist eine Zustimmung erforderlich.

Bewährte Vorgehensweisen während eines Raids

  • Bleiben Sie ruhig und befolgen Sie die Anweisungen.
  • Überprüfen und kopieren Sie den Haftbefehl.
  • Wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsbeistand.
  • Behindern Sie die Beamten nicht.
  • Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und beschlagnahmten Gegenstände.
  • Erinnern Sie die Mitarbeiter an ihre Rechte.
  • Nehmen Sie die Arbeit erst wieder auf, wenn die ICE den Ort verlassen hat und die Sicherheit des Geländes bestätigt wurde.

Präventive Maßnahmen zur Risikominderung

  • Führen Sie regelmäßige I-9-Prüfungen durch und schulen Sie die Personalabteilung in Bezug auf die Überprüfung von Beschäftigungsverhältnissen.
  • Erstellen Sie einen klaren ICE-Reaktionsplan und stellen Sie sicher, dass wichtige Mitarbeiter ihre Aufgaben kennen.
  • Arbeiten Sie mit einem Rechtsberater zusammen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen und über die aktuellen Bestimmungen auf dem Laufenden zu bleiben.

Fazit
ICE-Razzien finden häufig statt, und Bauunternehmer stehen dabei im Fokus. Vorbereitung ist wichtig. Die Einhaltung von Vorschriften, die Schulung Ihres Teams und das Wissen, wie Sie reagieren müssen, wenn die ICE vor Ort erscheint, können dazu beitragen, Ihre Mitarbeiter zu schützen, Projekte am Laufen zu halten und kostspielige Unterbrechungen zu reduzieren.

Frau Sharifi und Herr Bever beraten und vertreten Geschäftskunden in Bezug auf die Einhaltung der I-9-Vorschriften, behördliche I-9-Prüfungen und strategische Reaktionen auf ICE-Razzien und Durchsetzungsmaßnahmen.

Quelle: What Every Contractor Should Know About ICE Raids and Jobsite Delays

JANUAR 22

2026

JANUAR 22 | 2026

ENTSCHEIDUNG BZGL. DER IEEPA TARIFE: VERTAGUNG DES SUPREME COURT

Was die Entscheidung in dem allseits erwarteten Verfahren Learning Resources v. Trump angeht, so hat sich der Supreme Court am vergangen Mittwoch, nach der ersten Vertagung vom 9. Januar auf den 14. Januar, erneut, und nun auf unbestimmte Zeit, vertagt. Von zentraler Bedeutung ist neben der formellen Rechtswirksamkeit der Tarife gemäß IEEPA (wozu auch die 15%igen Tarife auf die meisten EU Produkte zählen) insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang bei einer Ablehnung bereits erhobene Zölle rückabgewickelt werden müssten. Unabhängig davon steht auch das Zollabkommen mit der EU angesichts jüngster US-Zollandrohungen auf der Kippe. Es wird erwartet, dass die diese Woche terminierte Abstimmung im EU-Parlament ebenfalls verschoben wird. Gleichzeitig würden – ohne erneute Verlängerung – die im August durch die EU-Kommission beschlossenen und für sechs Monate ausgesetzten EU-Vergeltungszölle ab dem 1. Februar wieder greifen, zeitgleich mit den von Trump angedrohten zusätzlichen 10 % in Bezug auf die geforderte Übertragung Grönlands.

JANUAR 21

2026

JANUAR 21 | 2026

ZOLLOPTIMIERUNG IN DER PRAXIS: ABZUG NON-DUTIABLE EXPENSES ALS UNGENUTZTES INSTRUMENT

Ein wichtiges und in der Praxis häufig nicht vollständig ausgeschöpftes Instrument zur Zolloptimierung ist der Abzug sogenannter non-dutiable expenses. Dazu zählen insbesondere:

  • Transportkosten (Auslandsfracht, internationale Fracht)
  • Transportversicherung
  • Sicherheitsgebühren (Port Security Charge, Supply Chain Security Fee)
  • Dokumentationsgebühren (Carrier Booking Fee, Bill of Lading, AMS-Filing, ISF „10+2“)
  • Logistikgebühren (Container-Handling, Terminal Handling, Wharfage, Container Seal, Yard Monitoring, LCL-Handling, Customs Clearance)
  • Lagerkosten bei unabhängigen Dritten
  • Inspektions- und Testkosten durch unabhängige Dritte (nach erfolgter Produktion, nicht zum Zwecke dieser)
  • Wertminderungen für bei Import bereits defekte Waren
  • Verpackung als „Instruments of International Traffic“ (z. B. Paletten, Kartons, Hänger, nicht die „normale Verpackung“)
  • Preisnachlässe nach Import (Post-Importation Price Adjustments, via CBP-Reconciliation)
  • Erstattete ausländische Umsatzsteuern (VAT/GST) – sollte hier bereits entfallen
  • Separat ausgewiesene Anti-Dumping- und Ausgleichszölle (ADD/CVD)

Zu viel gezahlte Zölle können über das CBP Post-Summary Correction (PSC) Program nachträglich korrigiert werden, bis zur Liquidation der Entry Summary oder innerhalb von 300 Tagen ab Einfuhr, je nachdem, was früher eintritt.

JANUAR 20

2026

JANUAR 20 | 2026

STAND $100,000 FÜR H1B Visa: VERHANDLUNGEN DAZU IM FEBRUAR ZU ERWARTEN

Weiter offen ist, ob die Administration an der geplanten zusätzlichen H-1B-Visagebühr in Höhe von USD 100.000 festhält. Gegenstand des laufenden Verfahrens Chamber of Commerce et al. v. DHS ist unter anderem die Frage der gesetzlichen Grundlage dieser Maßnahme. Auch hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen; im Februar sind weitere Schritte zu erwarten.

2025

SEPTEMBER 23

2025

SEPTEMBER 23 | 2025

VISA-UPDATE: WICHTIGE NEUERUNGEN IM H-1B-VERFAHREN

Mit sofortiger Gültigkeit hat die Trump Regierung zu Ende der letzten Woche eine Verwaltungsgebühr von US$ 100.000 für die Beantragung und den fortgesetzten Aufenthalt in den USA für die Arbeitsvisa Kategorie H-1B verordnet. H-1B Visa werden typischerwise von hochausgebildeten Personen, die z.B. bei Apple Software entwerfen oder Professoren, die an einer Hochschule lehren, beantragt.

Daher dürfte die neue Verordnung fuer Tochterunternehmen in den USA insofern wenig von Belang sein, als von Deutschlad entsandte Mitarbeiter meist Visa der E oder L Kategorie (dies sind Arbeitsgenehmingen, die sich auf Staatsverträge, Investitionen oder den Handel stützen) beantragen. Dies gilt insbesondere auch für US Firmen, die von deutschen Unternehmen im Rahmen einer M&A Transaktion erworben wurden.

SEPTEMBER 11

2025

SEPTEMBER 11 | 2025

PRÜFUNG TRUMP VERORDNUNGEN DURCH JUSTIZ

Eine Vielzahl von Verordnungen der Trump Regierung wurden zwischenzeitlich der Prüfung durch die US-amerikanische Justiz unterzogen und teilweise bestätigt, teilweise als rechtswidrig aufgehoben. Nachdem die durch Trump verhängten Einfuhrzölle mehrheitlich nunmehr auch in der Berufungsinstanz als unzulässig, mangels gesetzlicher Grundlage, erklärt wurden (wenngleich derzeit noch mit aufschiebender Wirkung) steht nun die Frage an, wie wird der US-Supreme Court entscheiden? Es bleibt spannend.

JUNI 4

2025

JUNI 4 | 2025

ZÖLLE UND STEUERPLÄNE UNTER BESCHUSS – US-RECHTSPRECHUNG BREMST TRUMP AUS

Die durch Präsidialverordnungen mandatierten Zölle stoßen nun häufiger auf Widerstand der Rechtsprechung. Zollverordnungen (aber auch fiskalische und sozialpolitische Verfügungen) werden als verfassungswidrig erklärt. Einige prominente republikanische Politiker wenden sich öffentlich gegen Pläne der Administration, die Staatsverschuldung weiterhin zu erhöhen. Die Verabschiedung der von Trump eingebrachten Steuergesetze („One big beautiful Bill“) ist daher mit einem Fragezeichen zu versehen. Kommt es zum verfassungsrechtlichen Showdown?

MÄRZ 25

2025

MÄRZ 25 | 2025

TRUMP VS. JUSTIZ – ESKALATION IN DER GEWALTENTEILUNG

Die Scharmützel der Regierung Trump mit der amerikanischen Justiz häufen sich. Einstweilige Verfügungen werden ignoriert, die DOGE-Truppe um Musk unterläuft richterliche Anordnungen, Trump droht mit der Entlassung von unliebsamen Richtern, der Vorsitzende des US Supreme Court maßregelt das Weiße Haus in aller Deutlichkeit – ein verfassungsrechtlicher Schlagabtausch zwischen Exekutive und Judikative bahnt sich an. Wie geht es weiter…?

FEBRUAR 7

2025

FEBRUAR 7 | 2025

ZÖLLE UNTER DRUCK – US-JUSTIZ PRÜFT KLAGEN UND AUSNAHMEN

Welche Rolle wird die US-Justiz bei Klagen gegen die Zölle führen? Werden einzelne Wirtschaftszweige von den Sanktionen ausgenommen werden? US-Regierungskreise berichten, daß es 3 Beweggründe für Zölle gäbe, (i) um „unlautere“ Handelspolitik auszugleichen, (ii) zur Durchsetzung politischer Ziele sowie (iii) um die Staatskasse aufzufüllen – durchatmen und abwarten.