Visa & Arbeitsgenehmigungen

Voraussetzung für die Entsendung von Mitarbeitern ist der Erhalt eines gültigen Arbeitsvisums. Visafragen sollten frühzeitig geklärt werden, damit der beabsichtigte Zeitplan für eine Entsendung eingehalten werden kann, und weil manche Visatypen mengenmäßig begrenzt sind (sog. Visa Quoten). In der Regel
kommen folgende Visa in Betracht:

  • B1 Geschäftsvisum
    Das B1-Visum erlaubt Ihnen, bis zu 180 Tage in den USA zu bleiben und geschäftliche Tätigkeiten aufzunehmen, ist also perfekt für Geschäftsreisende.
    Das B2-Visum ist für Touristen gedacht, die länger als die 90 Tage bleiben wollen, die mit einem herkömmlichen Touristenvisum beantragt werden. Hierbei dürfen allerdings keine geschäftlichen Tätigkeiten aufgenommen werden.
  • L1/L2 Inter-Company Transfer Visum
    Das L1-Visum ermöglicht es Mitarbeitern ausländischer Unternehmen, in Tochterunternehmen in den Vereinigten Staaten leitende Positionen einzunehmen oder ein Tochterunternehmen zu gründen.
    Dieses Visum wird für eine Dauer von drei Jahren erteilt, kann jedoch um zwei (L1-B), bzw. fünf Jahre (L1-A) verlängert werden. Bei Gründung eines Tochterunternehmens wird das L1-Visum zunächst für ein Jahr erteilt, ebenfalls verlängerbar.
  • E1/E2 Investoren Visum
    Das Handelsvisum (E1) ermöglicht es führenden Schlüsselpersonen, in den Vereinigten Staaten Handel zu betreiben und Einkommen zu erzielen.
    Das Investorenvisum (E2) zielt darauf ab, über Investitionen Arbeitsplätze in den USA zu schaffen. Es ermöglicht Gründung, Aufbau und Leitung eines Unternehmens in den Vereinigten Staaten und kann sowohl für Investoren selbst als auch Mitarbeiter beantragt werden.
    Sowohl E1- als auch E2- Visa werden für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Nach Ablauf der fünf Jahre kann das Visum bei einem gut laufenden Unternehmen beliebig um weitere fünf Jahre verlängert werden. Bei einem Unternehmen, das keinen Nutzen mehr bringt, muss das Land wieder verlassen werden.
  • H1-B Visum für zeitlich befristeten Aufenthalt
    Das H1-B Visum ist für Personen mit besonderen Qualifikationen gedacht, die für US-Unternehmen arbeiten möchten. Diese „besonderen Qualifikationen“ entsprechen in der Regel einem abgeschlossenen Hochschulstudium. Erteilt wird das Visum für drei Jahre und ist anschließend nochmal um weitere drei Jahre verlängerbar. Die H1-B Visa werden vom Kongress in einem Kontingent von ca. 85.000 für ein Jahr zur Verfügung gestellt. Dieses Kontingent ist in der Regel nach wenigen Monaten ausgeschöpft. Nach dem Ablauf des H1-B Visum ist ein Antrag auf eine Greencard möglich.
  • Permanent Resident Visum (Greencard)
    Neben der Möglichkeit über ein Lotterieverfahren an die Green Card zu kommen, gibt es einige weitere Günde, auf die sich ein Antrag stützen kann, darunter Familie, Arbeit, Investition, Asyl und weitere. Die Grundlage Arbeit, genauer gesagt, die Aussicht auf ein Arbeitsverhältnis, erfordert ein zweistufiges Verfahren unter Beteiligung der US Arbeitsministeriums und des US Department of Homeland Security. Am Schluss muss man zu einem Interview, im Zweifel bei einer konsularischen Auslandsvertretung der USA. Die GATA und Ihre Partner sind Ihnen bei der Auswahl und Beantragung gerne behilflich, wenn Sie möchten. Wir greifen dabei auf die Expertise unserer deutsch-sprachigen Visa Fachanwälte in New York und Atlanta zurück, weil seit dem 11. September Visa Sachen kompliziert geworden sind.
Sie fragen sich, wie Sie Ihre Mitarbeiter in die USA entsenden können oder wie die Visasituation bei Neugründung in den USA aussieht?

Fundierte Antworten finden Sie in einem unserer Executive Management Meetings. Oder Sie besuchen unser halbstündiges Webinar „Visa & Work Permits“. Buchen können Sie hier.

Natürlich beraten wir Sie auch gerne telefonisch. Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an.

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