Berater und Dienstleister

In den USA laufen viele Dinge anders als gedacht. Man meint, mit dem Land aus Film und Fernsehen gut vertraut zu sein… – und wird überrascht. Denn gerade die geschäftlichen Gepflogenheiten sind recht unterschiedlich. Dies gilt insbesondere für die Kernbereiche unternehmerischer Tätigkeit für Recht, Steuern aber auch Versicherung und Personalmanagement.

GATA arbeitet seit vielen Jahren mit einem Team von Experten zusammen, die auf jahrzehntelange Erfahrung in den USA zurückgreifen können und gleichwohl ihre Sprache sprechen und mit Deutschland von Geburt an vertraut sind.

Hierdurch gelingt es, Zielvorsetzungen transatlantisch übertragen zu können und die bittere Erfahrung „deutscher Unternehmer scheitert an amerikanischer Wirklichkeit“ zu vermeiden.

Konkret: Achten Sie darauf, daß Ihre US Anwaltskanzlei nicht nur die deutschen Unternehmenszusammenhänge versteht, sondern Ihre Ziele, insbesondere Geschäftsführung, Corporate Policy, aber auch im HR Bereich konsequent umsetzt. Themen wie Umweltrecht, M&A Transaktionen, Patentanmeldungen und gewerbliche Schutzrechte und selbstverständlich die Produkthaftpflicht sollte vom Beratungsspektrum einer Kanzlei abgedeckt sein. Auch im Bereich der Steuerberatung werden gerne Fehler gemacht – viele auch sehr gute, kleinere US Steuerkanzleien sind ausschließlich auf die „Insel“ USA konzentriert und kennen sich im deutsch-amerikanischen (bzw. internationalen) Steuerrecht nicht aus – dies führt immer wieder zu teuren Schieflagen. Gleiches gilt für Versicherung, wo ein Versicherungspaket aus einer Hand geschnürt werden sollte, um Deckungslücken zu vermeiden oder ggf. auf beiden Seiten des Atlantiks doppelt Prämien zu zahlen. Und natürlich das Arbeitsrecht – im US Arbeitsrecht gehen die Uhren anders. Die soziale Absicherung des Arbeitnehmers steht mehr im Hintergrund, aber Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, Religion, Hautfarbe, etc. stehen ganz vorne und können empfindliche Schadensersatzansprüche auslösen oder ordnungsrechtliche Folgen haben.