Produkthaftung USA

Ein europäisches Unternehmen, welches in den Vereinigten Staaten seine Produkte veräußert, unterliegt dem amerikanischen Recht zur Produkthaftung, wenn es als „Hersteller“ anzusehen ist. Besteht ein Produkt aus mehreren Komponenten, ist aus der Sicht der Produkthaftung jeder einzelne Lieferant als Hersteller anzusehen. Diese Haftung des Herstellers ist unabhängig davon, wie das Produkt ins Land kam und von wem es verkauft wurde. Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Schadenfalles im Bereich Produkthaftung sind zum Teil gravierend. Nicht nur muss sich das europäische Unternehmen in den USA vor einer Laienjury verteidigen, sondern es muss auch mit erheblich höheren Schadenersatzforderungen rechnen als dies in Europa der Fall wäre. Prävention mit dem Ziel, Klagen aus Produkthaftung zu verhindern, ist deshalb oberstes Gebot.

Dem europäischen Unternehmen steht eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, um die Wahrscheinlichkeit eines Produkthaftungsfalls ganz maßgeblich zu verringern. Dabei ist es interessanterweise nicht so sehr die technische Seite, die haftungsrechtlich relevant ist. Der Schwerpunkt der produkthaftungsrechtlichen Präventionsmaßnahmen liegt im Bereich des sogenannten „Failure to Warn“, d.h. der Anwender wird nicht hinreichend in die Bedienung des Produktes eingewiesen.

Fast alle europäischen Bedienungsanleitungen sind zu technisch und zu kurz für die USA. Als wären sie quasi für Martin Winterkorn geschrieben worden statt für den einfachen Anwender, um den es ja vorrangig geht. Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Produkte, Broschüren, Werbemittel und Webseiten sollten deshalb an die aktuellen U.S. Produkthaftungsstandards angepasst werden. Dies erfolgt durch Warnungen an dem Produkt und in der Dokumentation sowie durch korrekten Aufbau und Terminologie derselben.

Technische Standards im Bereich Produkthaftung sind fast immer freiwilliger Natur, d.h. technische Anpassungen sind für den Export in die USA nur selten notwendig.

Im Einzelnen:

  • Produkthaftung beruht auf dem Recht der 50 Bundesstaaten
  • Die Amerikaner haben Case Law, man muss daher die Fälle zur Produkthaftung lesen, um zu sehen, wo die Schwerpunkte liegen
  • Schutz vor Produkthaftung ist also eine anwaltliche Aufgabe, die Bearbeitung durch Ingenieurbüros oder den TUEV sollte sich auf technische Abläufe beschränken
  • Man muss sich schon die Haftungsfälle ansehen um herauszufinden, worauf es zu achten gilt
  • Das Unternehmen muss dabei seine eigenen Erfahrungen beisteuern
  • Die Dokumentation zur Produkthaftung wird final auf Englisch und spanisch abgefasst
  • Produkthaftung ist versicherbar

Die GATA arbeitet in diesem Bereich mit einer der federführenden Anwaltskanzleien in den USA zusammen, welche auf Wunsch Ihre Dokumentation anpassen.

Die oben genannten Ausführungen zu den technischen Standards für Produkthaftung gelten nur eingeschränkt im Nuklear-, Rüstungs-, Elektro- und Flugbereich.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie alle Vorsichtsmaßnahmen als Hersteller getroffen haben, um sich vor Produkthaftung zu schützen?

Dann hilft Ihnen der Besuch eines unserer Executive Management Meetings, das dieses Thema abgedeckt. Oder Sie besuchen unser halbstündiges Webinar „Produkthaftung“. Buchen können Sie hier.

Natürlich beraten wir Sie auch gerne telefonisch. Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an.

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