Besteuerung und Transfer Pricing

Von all den Themen, die im USA Geschäft relevant sind, ist dies – zusammen mit dem Datenschutz — die am wenigsten bekannte Grösse. Die Steuerbehörden auf beiden Seiten des Atlantik ziehen quasi am jeweils anderen Ende des Kuchens und wollen beide ein großes Stück davon. Auf US-Seite ist die Tochtergesellschaft verpflichtet, eine Transfer Pricing-Studie vorzuhalten, welche sie alle 2 Jahre aktualisieren und auf Verlangen dem Internal Revenue Service (IRS) – also der Bundessteuerbehörde — vorlegen muss. Bei Verstoss drohen Penalties, Zinsen und Nachveranlagungen, was die Empfehlung an das Management nahelegt, sich mit der Thematik des Transfer Pricings auseinander zu setzen.

Die USA kennen keine Mehrwertsteuer. Dafür ist jedes Bundesland, jede Kommune und Gebietskörperschaft berechtigt, die sog. Sales Tax, eine Umsatzsteuer, einzubehalten. Es gibt in den USA über 13.000 (!) verschiedene Sales Tax Juristiktionen. Wer innerhalb der Vereinigten Staaten liefert, muss entsprechend jeweils örtlich angeforderte Umsatzsteuer einbehalten und diese an den oder die jeweiligen Fisken abführen. Dies gilt im Übrigen auch im Transatlantikgeschäft, z.B. für Amazon Verkäufe aus Deutschland heraus.

Häufig vergessen wird bei der Business Planung die Property Tax (Vermögenssteuer), die auf Landes- und kommunaler Ebene anfallen und einen Unternehmensgewinn erheblich beeinträchtigen können – manche Gebiete erheben jährlich eine kombinierte Property Tax von 2% und mehr auf alle Vermögenswerte des Unternehmens. Dies wird beim Aufbau eines Werkes oder auch der Einrichtung eines großen Lagers gerne zunächst vernachlässigt – bis die erste Steuerrechnung kommt.

Auch vielfach übersehen: Die Betriebsstätte. Regelmäßige Geschäftsabschlüsse in den USA durch die Geschäftsführung des Unternehmens, der Unterhalt einer Baustelle, einer Montage oder auch ein Lager mit abschlussbevollmächtiger Lagerverwaltung begründen vielfach eine Bundes- und/oder Landesbetriebsstätte und damit Steuerpflicht des Unternehmens.

Schließlich sind auch im Unternehmensverbund berechnete Transferpreise für den Verkauf von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen im internationalen Verkehr zu beachten.

Auf US-Seite ist die Tochtergesellschaft verpflichtet, eine Transfer Pricing-Studie vorzuhalten, welche sie alle 2 Jahre aktualisieren und auf Verlangen dem Internal Revenue Service (IRS) – also der Bundessteuerbehörde — vorlegen muss. Bei Verstoß drohen Penalties, Zinsen und Nachveranlagungen, was die Empfehlung an das Management nahelegt, sich regelmäßig mit der Thematik des Transfer Pricings auseinander zu setzen. Es ist nahezu unmöglich, die Transfer Pricing-Studie rückwirkend mal eben im Schnellgang zu erledigen, wenn die amerikanische Steuerbehörde sie anfordert.

Der US CPA erstellt eine Transfer Pricing-Studie zum Preisvergleich und der Angemessenheit der von der Mutter an die Tochter gelieferten Waren bzw. erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zu den veröffentlichten Daten von börsennotierten Unternehmen, um deren Angemessenheit (arms-length Prinzip) zu dokumentieren.

Aufgrund dieser Gegebenheiten und Anforderung ist die Transfer Pricing Studie meist eine Kombination der Arbeiten von Steuerfachleuten (CPAs – Certified Publik Accountants) und Anwälten in den USA. Diese werten die für die Transfer Pricing-Studie notwendigen Daten aus, aus welchen sich die steuerlich akzeptablen Parameter der Transfer Price-Festlegung ablesen lassen.